Begleitende Dokumente
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Hauptdokument
Entscheidungsart
Erkenntnis
Dokumenttyp
Rechtssatz
Sammlungsnummer
VwSlg 16965 A/2006
Rechtssatznummer
29
Geschäftszahl
2002/03/0213
Entscheidungsdatum
30.06.2006
Index
001 Verwaltungsrecht allgemein
40/01 Verwaltungsverfahren
93 Eisenbahn
Norm
AVG §8;
EisenbahnG 1957 §34 Abs4;
EisenbahnG 1957 §35 Abs2;
EisenbahnG 1957 §35 Abs3;
VwRallg;
Rechtssatz
Die Bf (Parteien im Sinne des § 34 Abs 4 EisenbahnG 1957) machen geltend, es sei nicht berücksichtigt worden, dass bei den (abschüssigen) Liegenschaften der Bf der Tunnel "zumindest teilweise" nur eine geringe Überdeckung aufweise, sodass im Brandfall oder anderen Schadensereignissen im Tunnel Schäden an den Grundstücken der Bf nicht ausgeschlossen werden könnten. Dabei handelt es sich um eine zulässige Einwendung (vgl das hg Erkenntnis vom 24. Mai 1989, Zl 88/03/0135).Die Bf (Parteien im Sinne des Paragraph 34, Absatz 4, EisenbahnG 1957) machen geltend, es sei nicht berücksichtigt worden, dass bei den (abschüssigen) Liegenschaften der Bf der Tunnel "zumindest teilweise" nur eine geringe Überdeckung aufweise, sodass im Brandfall oder anderen Schadensereignissen im Tunnel Schäden an den Grundstücken der Bf nicht ausgeschlossen werden könnten. Dabei handelt es sich um eine zulässige Einwendung vergleiche das hg Erkenntnis vom 24. Mai 1989, Zl 88/03/0135).
Schlagworte
Organisationsrecht Justiz - Verwaltung Verweisung auf den
Zivilrechtsweg VwRallg5/1
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2006:2002030213.X29
Im RIS seit
13.07.2006
Zuletzt aktualisiert am
17.01.2017
Dokumentnummer
JWR_2002030213_20060630X29