Verwaltungsgerichtshof (VwGH)

Rechtssatz für 2001/15/0137

Entscheidungsart

Erkenntnis

Dokumenttyp

Rechtssatz

Rechtssatznummer

2

Geschäftszahl

2001/15/0137

Entscheidungsdatum

28.10.2004

Index

32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Rechtssatz

Auf die für die Schätzung bedeutsamen Behauptungen des Abgabepflichtigen ist auch dann einzugehen und die Behörde hat sich damit auch dann auseinander zu setzen, wenn die Richtigkeit der Behauptungen erst durch weitere Erhebungen geklärt werden muss (Hinweis E 1. Juli 2003, 98/13/0184).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2004:2001150137.X02

Im RIS seit

22.11.2004

Zuletzt aktualisiert am

27.07.2015

Dokumentnummer

JWR_2001150137_20041028X02