Begleitende Dokumente
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Hauptdokument
Entscheidungsart
Erkenntnis
Rechtssatznummer
2
Geschäftszahl
2001/15/0137
Entscheidungsdatum
28.10.2004
Index
32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Rechtssatz
Auf die für die Schätzung bedeutsamen Behauptungen des Abgabepflichtigen ist auch dann einzugehen und die Behörde hat sich damit auch dann auseinander zu setzen, wenn die Richtigkeit der Behauptungen erst durch weitere Erhebungen geklärt werden muss (Hinweis E 1. Juli 2003, 98/13/0184).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2004:2001150137.X02
Im RIS seit
22.11.2004
Zuletzt aktualisiert am
27.07.2015
Dokumentnummer
JWR_2001150137_20041028X02