Die Geschäftsführerhaftung nach § 9 Abs. 1 BAO entspricht schadenersatzrechtlichen Grundsätzen (Hinweis E 16. Dezember 1999, 97/15/0051) und stellt keine Strafsanktion dar, in deren Rahmen das bisherige steuerliche Wohlverhalten zu berücksichtigen ist.Die Geschäftsführerhaftung nach Paragraph 9, Absatz eins, BAO entspricht schadenersatzrechtlichen Grundsätzen (Hinweis E 16. Dezember 1999, 97/15/0051) und stellt keine Strafsanktion dar, in deren Rahmen das bisherige steuerliche Wohlverhalten zu berücksichtigen ist.