Verwaltungsgerichtshof (VwGH)

Rechtssatz für 2001/12/0184

Entscheidungsart

Erkenntnis

Dokumenttyp

Rechtssatz

Rechtssatznummer

1

Geschäftszahl

2001/12/0184

Entscheidungsdatum

20.02.2002

Index

63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz

Rechtssatz

Eine Weisung kann nicht nur das Verhalten im Dienst (dh. auf dem Arbeitsplatz; vergleiche ErläutRV 11 BlgNR 15. Gesetzgebungsperiode 85) sondern auch das gemäß Paragraph 43, Absatz eins, BDG gebotene Verhalten außerhalb des Dienstes zum Gegenstand haben. Eine Weisung, die (auch) das außerdienstliche Verhalten des Beamten zum Gegenstand nimmt, ist nur in engerem Umfang zulässig als eine Weisung zu innerdienstlichem Verhalten und bedarf besonderer sachlicher Rechtfertigung.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2002:2001120184.X01

Im RIS seit

21.05.2002

Dokumentnummer

JWR_2001120184_20020220X01