Begleitende Dokumente
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Hauptdokument
Entscheidungsart
Erkenntnis
Dokumenttyp
Rechtssatz
Sammlungsnummer
VwSlg 16359 A/2004
Rechtssatznummer
8
Geschäftszahl
2001/12/0163
Entscheidungsdatum
14.05.2004
Index
E000 EU- Recht allgemein
E3L E05200500
E6J
63/08 Sonstiges allgemeines Dienstrecht und Besoldungsrecht
Norm
31976L0207 Gleichbehandlungs-RL Beschäftigung Berufsbildung;
61995CJ0180 Draehmpaehl VORAB;
BGBG 1993 §15 Abs2 idF 1999/I/132;
BGBG 1993 §15 idF 1999/I/132;
BGBG 1993 §3 Z5;
EURallg;
Rechtssatz
Ob eine allfällige Verletzung des Gleichbehandlungsgebotes auch für das Unterbleiben der Betrauung mit einer Verwendung (Funktion) kausal war, ist im Näheren für den Umfang der Ersatzpflicht des Bundes nach § 15 Abs. 2 BGBG zu prüfen, wobei unter Bedachtnahme auf die Rechtsprechung des EuGH (Urteil vom 22. April 1997 in der Rechtssache C-180/95 - Nils Draehmpaehl, Slg. 1997 Seite I-02195) der Dienstgeber - der über sämtliche eingereichten Bewerbungsunterlagen verfügt - zu "beweisen" hat, dass die Beamtin die zu besetzende Verwendung (Funktion) auch dann nicht erhalten hätte, wenn keine Diskriminierung stattgefunden hätte.Ob eine allfällige Verletzung des Gleichbehandlungsgebotes auch für das Unterbleiben der Betrauung mit einer Verwendung (Funktion) kausal war, ist im Näheren für den Umfang der Ersatzpflicht des Bundes nach Paragraph 15, Absatz 2, BGBG zu prüfen, wobei unter Bedachtnahme auf die Rechtsprechung des EuGH (Urteil vom 22. April 1997 in der Rechtssache C-180/95 - Nils Draehmpaehl, Slg. 1997 Seite I-02195) der Dienstgeber - der über sämtliche eingereichten Bewerbungsunterlagen verfügt - zu "beweisen" hat, dass die Beamtin die zu besetzende Verwendung (Funktion) auch dann nicht erhalten hätte, wenn keine Diskriminierung stattgefunden hätte.
Gerichtsentscheidung
EuGH 61995J0180 Draehmpaehl VORAB
Schlagworte
Gemeinschaftsrecht Richtlinie richtlinienkonforme Auslegung des
innerstaatlichen Rechts EURallg4/3
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2004:2001120163.X08
Im RIS seit
26.08.2004
Zuletzt aktualisiert am
24.06.2013
Dokumentnummer
JWR_2001120163_20040514X08