Begleitende Dokumente
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Hauptdokument
Entscheidungsart
Erkenntnis
Rechtssatznummer
3
Geschäftszahl
2001/12/0141
Entscheidungsdatum
25.09.2002
Index
63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
63/05 Reisegebührenvorschrift
Rechtssatz
Die Vornahme einer (dienstrechtlichen) Dienstzuteilung "bis auf weiteres" sowie die Aufrechterhaltung derselben über Jahre hinaus kann indizieren, dass mit einer solchen dienstrechtlichen Maßnahme nicht bloß ein vorübergehender Personalbedarf im Sinne des § 2 Abs. 3 RGV abgedeckt werden sollte (Hinweis E 23.6.1999, 97/12/0255).Die Vornahme einer (dienstrechtlichen) Dienstzuteilung "bis auf weiteres" sowie die Aufrechterhaltung derselben über Jahre hinaus kann indizieren, dass mit einer solchen dienstrechtlichen Maßnahme nicht bloß ein vorübergehender Personalbedarf im Sinne des Paragraph 2, Absatz 3, RGV abgedeckt werden sollte (Hinweis E 23.6.1999, 97/12/0255).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2002:2001120141.X03
Im RIS seit
20.12.2002
Zuletzt aktualisiert am
02.12.2013
Dokumentnummer
JWR_2001120141_20020925X03