Es kann nicht gesagt werden, dass der Einsatz eines betriebsentsandten Ausländers (als LKW-Fahrer) in der Straßengüterbeförderung auf den österreichischen Arbeitsmarkt keinen negativen Einfluss hat und Benachteiligungen (eine Verdrängung) inländischer Arbeitskräfte nicht bewirkt (vgl. zu dieser Zielsetzung das hg. Erkenntnis vom 16. Mai 2001, Zl. 99/09/0185).Es kann nicht gesagt werden, dass der Einsatz eines betriebsentsandten Ausländers (als LKW-Fahrer) in der Straßengüterbeförderung auf den österreichischen Arbeitsmarkt keinen negativen Einfluss hat und Benachteiligungen (eine Verdrängung) inländischer Arbeitskräfte nicht bewirkt vergleiche zu dieser Zielsetzung das hg. Erkenntnis vom 16. Mai 2001, Zl. 99/09/0185).