Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

21.01.2004

Geschäftszahl

2001/09/0230

Rechtssatz

Es kann nicht gesagt werden, dass der Einsatz eines betriebsentsandten Ausländers (als LKW-Fahrer) in der Straßengüterbeförderung auf den österreichischen Arbeitsmarkt keinen negativen Einfluss hat und Benachteiligungen (eine Verdrängung) inländischer Arbeitskräfte nicht bewirkt vergleiche zu dieser Zielsetzung das hg. Erkenntnis vom 16. Mai 2001, Zl. 99/09/0185).

Beachte

Serie (erledigt im gleichen Sinn):

2001/09/0081 E 21. Jänner 2004