Verwaltungsgerichtshof (VwGH)

Rechtssatz für 2001/07/0023

Entscheidungsart

Erkenntnis

Dokumenttyp

Rechtssatz

Sammlungsnummer

VwSlg 16401 A/2004

Rechtssatznummer

3

Geschäftszahl

2001/07/0023

Entscheidungsdatum

08.07.2004

Index

001 Verwaltungsrecht allgemein
81/01 Wasserrechtsgesetz

Rechtssatz

Im Rahmen der Beurteilung der Nachteile des unteren Grundstückes iSd Paragraph 39, Absatz eins, WRG 1959 kommt es nicht allein auf eine Beeinträchtigung in der land- oder forstwirtschaftlichen Nutzung dieses Grundstückes, sondern auch auf Beeinträchtigungen der Substanz des Grundstückes (jeglicher Art) an. Dies ergibt sich bereits daraus, dass Paragraph 39, legcit nach seinem Regelungszweck dann zur Anwendung gelangen soll, wenn bau- oder straßenrechtliche Vorschriften mangels Anwendbarkeit gegen Beeinträchtigungen durch den Oberlieger keine Abhilfe schaffen können, was nahe legt, den Anwendungsbereich des Paragraph 39, Absatz eins, WRG 1959 auch auf - über eine Nutzungsbeeinträchtigung hinausgehende - Beeinträchtigungen der Substanz des unterliegenden Grundstückes zu erstrecken.

Schlagworte

Auslegung unbestimmter Begriffe VwRallg3/4

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2004:2001070023.X03

Im RIS seit

29.07.2004

Zuletzt aktualisiert am

10.05.2013

Dokumentnummer

JWR_2001070023_20040708X03