Begleitende Dokumente
-
Hauptdokument
Entscheidungsart
Erkenntnis
Dokumenttyp
Rechtssatz
Sammlungsnummer
VwSlg 15918 A/2002
Rechtssatznummer
2
Geschäftszahl
2001/06/0033
Entscheidungsdatum
26.09.2002
Index
L37157 Anliegerbeitrag Aufschließungsbeitrag Interessentenbeitrag
Tirol
L82000 Bauordnung
L82007 Bauordnung Tirol
001 Verwaltungsrecht allgemein
40/01 Verwaltungsverfahren
Norm
AVG §68 Abs1;
BauO Tir 1989 §31;
BauRallg;
VwRallg;
Rechtssatz
Die erteilte Baubewilligung steht mit den für die Ausführung der bewilligten Maßnahme vorgeschriebenen Auflagen in einem untrennbaren Zusammenhang; die Bewilligung kann nicht isoliert von den mit ihr verknüpften Auflagen bestehen (Hinweis E 18.2.1997, 97/05/0020). Ein Antrag auf nachträgliche Genehmigung der Nichteinhaltung einer Auflage stellt sich demnach als ein Ansuchen dar, das die Aufrollung einer bereits rechtskräftig entschiedenen Sache bezweckt.
Schlagworte
Auflagen BauRallg7
Rechtsgrundsätze Auflagen und Bedingungen VwRallg6/4
Zurückweisung wegen entschiedener Sache
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2002:2001060033.X02
Im RIS seit
29.11.2002
Zuletzt aktualisiert am
13.04.2015
Dokumentnummer
JWR_2001060033_20020926X02