Verwaltungsgerichtshof (VwGH)

Rechtssatz für 2001/03/0077

Entscheidungsart

Erkenntnis

Dokumenttyp

Rechtssatz

Rechtssatznummer

4

Geschäftszahl

2001/03/0077

Entscheidungsdatum

19.10.2004

Index

40/01 Verwaltungsverfahren

Rechtssatz

Ist die Glaubwürdigkeit eines Gutachtens erschüttert, so hat die Behörde das Ermittlungsverfahren zu ergänzen und gegebenenfalls den Sachverständigen dazu aufzufordern, sich mit den Aussagen eines Privatsachverständigen im Detail auseinander zu setzen sowie dazu gegebenenfalls neuerlich Parteiengehör zu gewähren (Hinweis E 4. April 2003, 2001/06/0112).

Schlagworte

Begründungspflicht Beweiswürdigung und Beweismittel Begründung hinsichtlich einander widersprechender Beweisergebnisse Beweismittel Sachverständigenbeweis Beweiswürdigung Wertung der Beweismittel Gutachten Ergänzung Gutachten Beweiswürdigung der Behörde widersprechende Privatgutachten

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2004:2001030077.X04

Im RIS seit

18.11.2004

Zuletzt aktualisiert am

18.06.2010

Dokumentnummer

JWR_2001030077_20041019X04