Verwaltungsgerichtshof (VwGH)

Rechtssatz für 2000/07/0090

Entscheidungsart

Erkenntnis

Dokumenttyp

Rechtssatz

Sammlungsnummer

VwSlg 15537 A/2001

Rechtssatznummer

1

Geschäftszahl

2000/07/0090

Entscheidungsdatum

18.01.2001

Index

40/01 Verwaltungsverfahren

Beachte

Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden): 2000/07/0212

Rechtssatz

Die Bf haben im Verwaltungsverfahren nicht bemängelt, dass ihnen Name und Fachgebiet des von der belBeh beigezogenen Amtssachverständigen nicht bekannt gegeben wurden. Schon aus diesem Grund geht ihre Rüge, dass ihnen die Gutachten ohne Bekanntgabe von Name und Fachgebiet des Amtssachverständigen übermittelt worden seien, ins Leere, wäre es doch ihre Sache gewesen, eine solche Bekanntgabe zu verlangen (Hinweis E 25. September 1995, 95/10/0034).

Schlagworte

Parteiengehör Sachverständigengutachten Sachverhalt Sachverhaltsfeststellung Mitwirkungspflicht

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2001:2000070090.X01

Im RIS seit

12.11.2001

Zuletzt aktualisiert am

23.07.2009

Dokumentnummer

JWR_2000070090_20010118X01

Rechtssatz für 2006/07/0159

Entscheidungsart

Erkenntnis

Dokumenttyp

Rechtssatz

Rechtssatznummer

5

Geschäftszahl

2006/07/0159

Entscheidungsdatum

23.04.2009

Index

40/01 Verwaltungsverfahren

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 2000/07/0090 E 18. Jänner 2001 VwSlg 15537 A/2001 RS 1

Stammrechtssatz

Die Bf haben im Verwaltungsverfahren nicht bemängelt, dass ihnen Name und Fachgebiet des von der belBeh beigezogenen Amtssachverständigen nicht bekannt gegeben wurden. Schon aus diesem Grund geht ihre Rüge, dass ihnen die Gutachten ohne Bekanntgabe von Name und Fachgebiet des Amtssachverständigen übermittelt worden seien, ins Leere, wäre es doch ihre Sache gewesen, eine solche Bekanntgabe zu verlangen (Hinweis E 25. September 1995, 95/10/0034).

Schlagworte

Parteiengehör Sachverständigengutachten Sachverhalt Sachverhaltsfeststellung Mitwirkungspflicht

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2009:2006070159.X05

Im RIS seit

14.05.2009

Zuletzt aktualisiert am

20.08.2009

Dokumentnummer

JWR_2006070159_20090423X05