Verwaltungsgerichtshof (VwGH)

Rechtssatz für 97/05/0240

Entscheidungsart

Erkenntnis

Dokumenttyp

Rechtssatz

Rechtssatznummer

1

Geschäftszahl

97/05/0240

Entscheidungsdatum

24.02.1999

Index

L82000 Bauordnung
40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §66 Abs4;
AVG §68 Abs1;
BauRallg;

Rechtssatz

Im Bauverfahren bildet die Berufung eines Nachbarn betreffend die Nichtzuerkennung der Parteistellung mit der Berufung betreffend die Erteilung der Baubewilligung eine untrennbare Einheit. Sache des Berufungsverfahrens ist daher nicht nur die Frage, ob dem Berufungswerber von der Behörde erster Instanz die Parteistellung zu Unrecht versagt wurde, vielmehr hat die Berufungsbehörde nach Bejahung der Parteistellung des Berufungswerbers dessen Berufung gegen die Erteilung der Baubewilligung sachlich zu erledigen.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1999:1997050240.X01

Im RIS seit

17.08.2001

Dokumentnummer

JWR_1997050240_19990224X01

Rechtssatz für 2000/05/0115

Entscheidungsart

Erkenntnis

Dokumenttyp

Rechtssatz

Rechtssatznummer

5

Geschäftszahl

2000/05/0115

Entscheidungsdatum

03.07.2001

Index

L82000 Bauordnung
40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §66 Abs4;
AVG §68 Abs1;
BauRallg;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 97/05/0240 E 24. Februar 1999 RS 1

Stammrechtssatz

Im Bauverfahren bildet die Berufung eines Nachbarn betreffend die Nichtzuerkennung der Parteistellung mit der Berufung betreffend die Erteilung der Baubewilligung eine untrennbare Einheit. Sache des Berufungsverfahrens ist daher nicht nur die Frage, ob dem Berufungswerber von der Behörde erster Instanz die Parteistellung zu Unrecht versagt wurde, vielmehr hat die Berufungsbehörde nach Bejahung der Parteistellung des Berufungswerbers dessen Berufung gegen die Erteilung der Baubewilligung sachlich zu erledigen.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2001:2000050115.X05

Im RIS seit

12.10.2001

Zuletzt aktualisiert am

27.08.2012

Dokumentnummer

JWR_2000050115_20010703X05