Begleitende Dokumente
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Hauptdokument
Entscheidungsart
Erkenntnis
Rechtssatznummer
2
Geschäftszahl
99/20/0466
Entscheidungsdatum
25.11.1999
Index
41/02 Passrecht Fremdenrecht
49/01 Flüchtlinge
Norm
AsylG 1997 §7;
FlKonv Art1 AbschnC Z5;
Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 98/20/0579 E 17. Juni 1999 RS 2
(hier betreffend Ghana)
Stammrechtssatz
Im Falle von wesentlichen Veränderungen in dem Staat, aus dem der Asylwerber aus wohlbegründeter Furcht vor asylrelevanter Verfolgung geflüchtet zu sein behauptet, kommt es gerade nicht (mehr) auf die seinerzeitigen politischen Verhältnisse an, sofern nicht aufgrund der konkreten Fluchtgeschichte des Asylwerbers ungeachtet dieser Veränderungen dennoch eine bis in die Gegenwart reichende objektiv begründete Gefahr einer asylrelevanten Verfolgung anzunehmen wäre (Hinweis E 25.3.1999, 98/20/0475).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1999:1999200466.X02
Dokumentnummer
JWR_1999200466_19991125X02