Verwaltungsgerichtshof (VwGH)

Rechtssatz für 98/20/0579

Entscheidungsart

Erkenntnis

Dokumenttyp

Rechtssatz

Rechtssatznummer

2

Geschäftszahl

98/20/0579

Entscheidungsdatum

17.06.1999

Index

41/02 Passrecht Fremdenrecht
49/01 Flüchtlinge

Norm

AsylG 1997 §7;
FlKonv Art1 AbschnC Z5;

Rechtssatz

Im Falle von wesentlichen Veränderungen in dem Staat, aus dem der Asylwerber aus wohlbegründeter Furcht vor asylrelevanter Verfolgung geflüchtet zu sein behauptet, kommt es gerade nicht (mehr) auf die seinerzeitigen politischen Verhältnisse an, sofern nicht aufgrund der konkreten Fluchtgeschichte des Asylwerbers ungeachtet dieser Veränderungen dennoch eine bis in die Gegenwart reichende objektiv begründete Gefahr einer asylrelevanten Verfolgung anzunehmen wäre (Hinweis E 25.3.1999, 98/20/0475).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1999:1998200579.X02

Im RIS seit

04.05.2001

Dokumentnummer

JWR_1998200579_19990617X02

Rechtssatz für 99/20/0159

Entscheidungsart

Erkenntnis

Dokumenttyp

Rechtssatz

Rechtssatznummer

2

Geschäftszahl

99/20/0159

Entscheidungsdatum

23.07.1999

Index

41/02 Passrecht Fremdenrecht
49/01 Flüchtlinge

Norm

AsylG 1997 §7;
FlKonv Art1 AbschnC Z5;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 98/20/0579 E 17. Juni 1999 RS 2

Stammrechtssatz

Im Falle von wesentlichen Veränderungen in dem Staat, aus dem der Asylwerber aus wohlbegründeter Furcht vor asylrelevanter Verfolgung geflüchtet zu sein behauptet, kommt es gerade nicht (mehr) auf die seinerzeitigen politischen Verhältnisse an, sofern nicht aufgrund der konkreten Fluchtgeschichte des Asylwerbers ungeachtet dieser Veränderungen dennoch eine bis in die Gegenwart reichende objektiv begründete Gefahr einer asylrelevanten Verfolgung anzunehmen wäre (Hinweis E 25.3.1999, 98/20/0475).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1999:1999200159.X02

Im RIS seit

04.05.2001

Dokumentnummer

JWR_1999200159_19990723X02

Rechtssatz für 99/20/0466

Entscheidungsart

Erkenntnis

Dokumenttyp

Rechtssatz

Rechtssatznummer

2

Geschäftszahl

99/20/0466

Entscheidungsdatum

25.11.1999

Index

41/02 Passrecht Fremdenrecht
49/01 Flüchtlinge

Norm

AsylG 1997 §7;
FlKonv Art1 AbschnC Z5;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 98/20/0579 E 17. Juni 1999 RS 2 (hier betreffend Ghana)

Stammrechtssatz

Im Falle von wesentlichen Veränderungen in dem Staat, aus dem der Asylwerber aus wohlbegründeter Furcht vor asylrelevanter Verfolgung geflüchtet zu sein behauptet, kommt es gerade nicht (mehr) auf die seinerzeitigen politischen Verhältnisse an, sofern nicht aufgrund der konkreten Fluchtgeschichte des Asylwerbers ungeachtet dieser Veränderungen dennoch eine bis in die Gegenwart reichende objektiv begründete Gefahr einer asylrelevanten Verfolgung anzunehmen wäre (Hinweis E 25.3.1999, 98/20/0475).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1999:1999200466.X02

Im RIS seit

04.05.2001

Dokumentnummer

JWR_1999200466_19991125X02

Rechtssatz für 99/20/0561

Entscheidungsart

Erkenntnis

Dokumenttyp

Rechtssatz

Rechtssatznummer

2

Geschäftszahl

99/20/0561

Entscheidungsdatum

04.05.2000

Index

41/02 Passrecht Fremdenrecht
49/01 Flüchtlinge

Norm

AsylG 1997 §7;
FlKonv Art1 AbschnC Z5;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 98/20/0579 E 17. Juni 1999 RS 2

Stammrechtssatz

Im Falle von wesentlichen Veränderungen in dem Staat, aus dem der Asylwerber aus wohlbegründeter Furcht vor asylrelevanter Verfolgung geflüchtet zu sein behauptet, kommt es gerade nicht (mehr) auf die seinerzeitigen politischen Verhältnisse an, sofern nicht aufgrund der konkreten Fluchtgeschichte des Asylwerbers ungeachtet dieser Veränderungen dennoch eine bis in die Gegenwart reichende objektiv begründete Gefahr einer asylrelevanten Verfolgung anzunehmen wäre (Hinweis E 25.3.1999, 98/20/0475).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2000:1999200561.X02

Im RIS seit

04.05.2001

Dokumentnummer

JWR_1999200561_20000504X02