Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

23.07.1999

Geschäftszahl

99/20/0159

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 98/20/0579 E 17. Juni 1999 RS 2

Stammrechtssatz

Im Falle von wesentlichen Veränderungen in dem Staat, aus dem der Asylwerber aus wohlbegründeter Furcht vor asylrelevanter Verfolgung geflüchtet zu sein behauptet, kommt es gerade nicht (mehr) auf die seinerzeitigen politischen Verhältnisse an, sofern nicht aufgrund der konkreten Fluchtgeschichte des Asylwerbers ungeachtet dieser Veränderungen dennoch eine bis in die Gegenwart reichende objektiv begründete Gefahr einer asylrelevanten Verfolgung anzunehmen wäre (Hinweis E 25.3.1999, 98/20/0475).