Verwaltungsgerichtshof (VwGH)

Rechtssatz für 99/17/0110

Entscheidungsart

Erkenntnis

Dokumenttyp

Rechtssatz

Rechtssatznummer

2

Geschäftszahl

99/17/0110

Entscheidungsdatum

23.10.2000

Index

10/07 Verwaltungsgerichtshof
40/01 Verwaltungsverfahren

Rechtssatz

Wenn die belBeh auf Grund der Aktenlage ohne weitere von ihr als nicht erheblich angesehene Beweisaufnahmen entschieden hat, dann liegt darin allein noch keine Rechtswidrigkeit des angefochtenen Bescheides wegen der Nichtaufnahme von Beweisen und der behaupteten Verletzung des Parteiengehörs.

Schlagworte

Parteiengehör Erhebungen Ermittlungsverfahren

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2000:1999170110.X02

Im RIS seit

15.01.2001

Dokumentnummer

JWR_1999170110_20001023X02