Ausführungen dazu, dass im Beschwerdefall (iZm einer Übertretung des § 28 Abs. 1 Z. 1 lit. a iVm. § 3 Abs. 1 AuslBG) kein Werkvertrag, sondern Arbeitskräfteüberlassung vorlag.Ausführungen dazu, dass im Beschwerdefall (iZm einer Übertretung des Paragraph 28, Absatz eins, Ziffer eins, Litera a, in Verbindung mit Paragraph 3, Absatz eins, AuslBG) kein Werkvertrag, sondern Arbeitskräfteüberlassung vorlag.