Verwaltungsgerichtshof
21.06.2000
99/09/0024
Ausführungen dazu, dass im Beschwerdefall (iZm einer Übertretung des Paragraph 28, Absatz eins, Ziffer eins, Litera a, in Verbindung mit Paragraph 3, Absatz eins, AuslBG) kein Werkvertrag, sondern Arbeitskräfteüberlassung vorlag.