Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

21.06.2000

Geschäftszahl

99/09/0024

Rechtssatz

Ausführungen dazu, dass im Beschwerdefall (iZm einer Übertretung des Paragraph 28, Absatz eins, Ziffer eins, Litera a, in Verbindung mit Paragraph 3, Absatz eins, AuslBG) kein Werkvertrag, sondern Arbeitskräfteüberlassung vorlag.