Verwaltungsgerichtshof (VwGH)

Rechtssatz für 99/07/0163

Entscheidungsart

Erkenntnis

Dokumenttyp

Rechtssatz

Rechtssatznummer

7

Geschäftszahl

99/07/0163

Entscheidungsdatum

27.06.2002

Index

20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)
81/01 Wasserrechtsgesetz

Rechtssatz

Eine (evidente) Geringfügigkeit der durch ein Vorhaben bewirkten Belastung von fremdem Grundeigentum kann nichts daran ändern, dass der durch eine Zwangsrechtseinräumung bewirkte Eingriff in die durch die Rechtsordnung (siehe etwa Paragraph 12, Absatz 2, WRG 1959) geschützte Eigentümerposition nur dann mit dem Gesetz im Einklang steht, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen für seine Zulässigkeit erfüllt sind (Hinweis E 10.6.1999, 96/07/0209, 96/07/0017, in welchem der VwGH ausgesprochen hat, dass ein durch eine Zwangsrechtseinräumung bewirkter Eingriff in die Eigentümerposition des Betroffenen auf das Vorliegen seiner gesetzlichen Voraussetzungen sogar dann geprüft werden muss, wenn sich die Folgen dieses Eingriffes ökonomisch zu Gunsten des Eigentümers auswirken würden).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2002:1999070163.X07

Im RIS seit

07.10.2002

Zuletzt aktualisiert am

04.07.2016

Dokumentnummer

JWR_1999070163_20020627X07

Rechtssatz für Ra 2018/07/0455

Entscheidungsart

Erkenntnis

Dokumenttyp

Rechtssatz

Rechtssatznummer

11

Geschäftszahl

Ra 2018/07/0455

Entscheidungsdatum

25.06.2020

Index

20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)
81/01 Wasserrechtsgesetz

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 99/07/0163 E 27. Juni 2002 RS 7

Stammrechtssatz

Eine (evidente) Geringfügigkeit der durch ein Vorhaben bewirkten Belastung von fremdem Grundeigentum kann nichts daran ändern, dass der durch eine Zwangsrechtseinräumung bewirkte Eingriff in die durch die Rechtsordnung (siehe etwa Paragraph 12, Absatz 2, WRG 1959) geschützte Eigentümerposition nur dann mit dem Gesetz im Einklang steht, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen für seine Zulässigkeit erfüllt sind (Hinweis E 10.6.1999, 96/07/0209, 96/07/0017, in welchem der VwGH ausgesprochen hat, dass ein durch eine Zwangsrechtseinräumung bewirkter Eingriff in die Eigentümerposition des Betroffenen auf das Vorliegen seiner gesetzlichen Voraussetzungen sogar dann geprüft werden muss, wenn sich die Folgen dieses Eingriffes ökonomisch zu Gunsten des Eigentümers auswirken würden).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2020:RA2018070455.L11

Im RIS seit

10.08.2020

Zuletzt aktualisiert am

10.08.2020

Dokumentnummer

JWR_2018070455_20200625L11