Begleitende Dokumente
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Hauptdokument
Entscheidungsart
Erkenntnis
Dokumenttyp
Rechtssatz
Sammlungsnummer
VwSlg 17018 A/2006
Rechtssatznummer
3
Geschäftszahl
2005/07/0019
Entscheidungsdatum
28.09.2006
Index
81/01 Wasserrechtsgesetz
Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 97/07/0047 E 14. Mai 1997 RS 2
(Hier: Eine Beeinträchtigung des Grundeigentums der Bf wäre nur
dann anzunehmen, wenn deren Liegenschaft durch die
projektsbedingten Auswirkungen, nämlich das aus der Teichanlage
aussickernde Wasser, größere Nachteile als bei Dichtheit dieses
Teiches erfahren würde.)
Stammrechtssatz
Eine Beeinträchtigung der Liegenschaft des Projektgegners durch vom Projekt verursachte größere Nachteile im Hochwasserfall als zuvor muß, um die Abweisung der beantragten wasserrechtlichen Bewilligung für das Projekt zu rechtfertigen, mit einem entsprechend hohen Kalkül der Eintrittswahrscheinlichkeit im Verfahren hervorkommen (Hinweis E 21.11.1996, 94/07/0041).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2006:2005070019.X03
Im RIS seit
27.10.2006
Zuletzt aktualisiert am
09.02.2016
Dokumentnummer
JWR_2005070019_20060928X03