Verwaltungsgerichtshof (VwGH)

Rechtssatz für 99/10/0011

Entscheidungsart

Erkenntnis

Dokumenttyp

Rechtssatz

Rechtssatznummer

4

Geschäftszahl

99/10/0011

Entscheidungsdatum

03.09.2001

Index

40/01 Verwaltungsverfahren

Rechtssatz

Wenn der Beschwerdeführer Gelegenheit gehabt hat, zum Ergebnis des Ermittlungsverfahrens in der Berufung gegen den erstinstanzlichen Bescheid Stellung zu nehmen, und davon auch Gebrauch gemacht hat, so ist eine allfällige Verletzung des Parteiengehörs durch die erste Instanz damit als saniert anzusehen.

Schlagworte

Parteiengehör Allgemein

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2001:1999100011.X04

Im RIS seit

29.10.2001

Zuletzt aktualisiert am

19.10.2010

Dokumentnummer

JWR_1999100011_20010903X04

Rechtssatz für 98/21/0299

Entscheidungsart

Erkenntnis

Dokumenttyp

Rechtssatz

Rechtssatznummer

8

Geschäftszahl

98/21/0299

Entscheidungsdatum

26.06.2002

Index

40/01 Verwaltungsverfahren

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 99/10/0011 E 3. September 2001 RS 4 (hier ohne den zweiten Halbsatz)

Stammrechtssatz

Wenn der Beschwerdeführer Gelegenheit gehabt hat, zum Ergebnis des Ermittlungsverfahrens in der Berufung gegen den erstinstanzlichen Bescheid Stellung zu nehmen, und davon auch Gebrauch gemacht hat, so ist eine allfällige Verletzung des Parteiengehörs durch die erste Instanz damit als saniert anzusehen.

Schlagworte

Parteiengehör Allgemein

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2002:1998210299.X08

Im RIS seit

06.08.2002

Zuletzt aktualisiert am

11.11.2011

Dokumentnummer

JWR_1998210299_20020626X08

Rechtssatz für 99/07/0062

Entscheidungsart

Erkenntnis

Dokumenttyp

Rechtssatz

Rechtssatznummer

3

Geschäftszahl

99/07/0062

Entscheidungsdatum

11.09.2003

Index

40/01 Verwaltungsverfahren

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 99/10/0011 E 3. September 2001 RS 4

Stammrechtssatz

Wenn der Beschwerdeführer Gelegenheit gehabt hat, zum Ergebnis des Ermittlungsverfahrens in der Berufung gegen den erstinstanzlichen Bescheid Stellung zu nehmen, und davon auch Gebrauch gemacht hat, so ist eine allfällige Verletzung des Parteiengehörs durch die erste Instanz damit als saniert anzusehen.

Schlagworte

Parteiengehör Allgemein

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2003:1999070062.X03

Im RIS seit

09.10.2003

Dokumentnummer

JWR_1999070062_20030911X03