Begleitende Dokumente
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Hauptdokument
Entscheidungsart
Erkenntnis
Rechtssatznummer
8
Geschäftszahl
98/21/0299
Entscheidungsdatum
26.06.2002
Index
40/01 Verwaltungsverfahren
Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 99/10/0011 E 3. September 2001 RS 4
(hier ohne den zweiten Halbsatz)
Stammrechtssatz
Wenn der Beschwerdeführer Gelegenheit gehabt hat, zum Ergebnis des Ermittlungsverfahrens in der Berufung gegen den erstinstanzlichen Bescheid Stellung zu nehmen, und davon auch Gebrauch gemacht hat, so ist eine allfällige Verletzung des Parteiengehörs durch die erste Instanz damit als saniert anzusehen.
Schlagworte
Parteiengehör Allgemein
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2002:1998210299.X08
Im RIS seit
06.08.2002
Zuletzt aktualisiert am
11.11.2011
Dokumentnummer
JWR_1998210299_20020626X08