Verwaltungsgerichtshof (VwGH)

Rechtssatz für 99/07/0053

Entscheidungsart

Erkenntnis

Dokumenttyp

Rechtssatz

Rechtssatznummer

1

Geschäftszahl

99/07/0053

Entscheidungsdatum

10.06.1999

Index

81/01 Wasserrechtsgesetz

Rechtssatz

Gegen die Vornahme eines Pumpversuches, der einer wasserrechtlichen Bewilligung überhaupt erst dann bedarf, wenn durch ihn eine Beeinträchtigung öffentlicher Interessen oder eine Verletzung bestehender Rechte befürchtet werden muss (Hinweis E 15.11.1994, 94/07/0112, 0113), können nur solche Einwendungen mit Erfolg vorgetragen werden, mit denen eine unzulässige Beeinträchtigung der in Paragraph 12, Absatz 2, WRG wasserrechtlich geschützten Rechte geltend gemacht wird (Hinweis E 27.9.1994, 94/07/0032).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1999:1999070053.X01

Im RIS seit

12.11.2001

Dokumentnummer

JWR_1999070053_19990610X01