Verwaltungsgerichtshof
10.06.1999
99/07/0053
Gegen die Vornahme eines Pumpversuches, der einer wasserrechtlichen Bewilligung überhaupt erst dann bedarf, wenn durch ihn eine Beeinträchtigung öffentlicher Interessen oder eine Verletzung bestehender Rechte befürchtet werden muss (Hinweis E 15.11.1994, 94/07/0112, 0113), können nur solche Einwendungen mit Erfolg vorgetragen werden, mit denen eine unzulässige Beeinträchtigung der in Paragraph 12, Absatz 2, WRG wasserrechtlich geschützten Rechte geltend gemacht wird (Hinweis E 27.9.1994, 94/07/0032).