Verwaltungsgerichtshof (VwGH)

Rechtssatz für 98/20/0399

Entscheidungsart

Erkenntnis

Dokumenttyp

Rechtssatz

Rechtssatznummer

1

Geschäftszahl

98/20/0399

Entscheidungsdatum

21.01.1999

Index

41/02 Passrecht Fremdenrecht
49/01 Flüchtlinge

Norm

AsylG 1997 §7;
FlKonv Art1 AbschnC Z5;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie VwGH E 1999/03/25 98/20/0475 1

Stammrechtssatz

Grundlegende politische Veränderungen in dem Staat, aus dem der Asylwerber aus wohlbegründeter Furcht vor asylrelevanter Verfolgung geflüchtet zu sein behauptet, können die Annahme begründen, dass der Anlass für die Furcht vor Verfolgung nicht (mehr) länger bestehe. Allerdings reicht eine bloße - möglicherweise vorübergehende - Veränderung der Umstände, die für die Furcht des betreffenden Flüchtlings vor Verfolgung mitbestimmend waren, jedoch keine wesentliche Veränderung der Umstände iSd Artikel eins, Abschn C Ziffer 5, FlKonv mit sich brachten, nicht aus, um diese zum Tragen zu bringen.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1999:1998200399.X01

Im RIS seit

20.11.2000

Dokumentnummer

JWR_1998200399_19990121X01

Rechtssatz für 98/20/0475

Entscheidungsart

Erkenntnis

Dokumenttyp

Rechtssatz

Rechtssatznummer

1

Geschäftszahl

98/20/0475

Entscheidungsdatum

25.03.1999

Index

41/02 Passrecht Fremdenrecht
49/01 Flüchtlinge

Norm

AsylG 1997 §7;
FlKonv Art1 AbschnC Z5;

Rechtssatz

Grundlegende politische Veränderungen in dem Staat, aus dem der Asylwerber aus wohlbegründeter Furcht vor asylrelevanter Verfolgung geflüchtet zu sein behauptet, können die Annahme begründen, dass der Anlass für die Furcht vor Verfolgung nicht (mehr) länger bestehe. Allerdings reicht eine bloße - möglicherweise vorübergehende - Veränderung der Umstände, die für die Furcht des betreffenden Flüchtlings vor Verfolgung mitbestimmend waren, jedoch keine wesentliche Veränderung der Umstände iSd Artikel eins, Abschn C Ziffer 5, FlKonv mit sich brachten, nicht aus, um diese zum Tragen zu bringen.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1999:1998200475.X01

Im RIS seit

04.05.2001

Dokumentnummer

JWR_1998200475_19990325X01

Rechtssatz für 98/20/0579

Entscheidungsart

Erkenntnis

Dokumenttyp

Rechtssatz

Rechtssatznummer

1

Geschäftszahl

98/20/0579

Entscheidungsdatum

17.06.1999

Index

41/02 Passrecht Fremdenrecht
49/01 Flüchtlinge

Norm

AsylG 1997 §7;
FlKonv Art1 AbschnC Z5;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie VwGH E 1999/03/25 98/20/0475 1

Stammrechtssatz

Grundlegende politische Veränderungen in dem Staat, aus dem der Asylwerber aus wohlbegründeter Furcht vor asylrelevanter Verfolgung geflüchtet zu sein behauptet, können die Annahme begründen, dass der Anlass für die Furcht vor Verfolgung nicht (mehr) länger bestehe. Allerdings reicht eine bloße - möglicherweise vorübergehende - Veränderung der Umstände, die für die Furcht des betreffenden Flüchtlings vor Verfolgung mitbestimmend waren, jedoch keine wesentliche Veränderung der Umstände iSd Artikel eins, Abschn C Ziffer 5, FlKonv mit sich brachten, nicht aus, um diese zum Tragen zu bringen.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1999:1998200579.X01

Im RIS seit

04.05.2001

Dokumentnummer

JWR_1998200579_19990617X01

Rechtssatz für 98/20/0246

Entscheidungsart

Erkenntnis

Dokumenttyp

Rechtssatz

Rechtssatznummer

1

Geschäftszahl

98/20/0246

Entscheidungsdatum

24.06.1999

Index

41/02 Passrecht Fremdenrecht
49/01 Flüchtlinge

Norm

AsylG 1997 §7;
FlKonv Art1 AbschnC Z5;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie VwGH E 1999/03/25 98/20/0475 1

Stammrechtssatz

Grundlegende politische Veränderungen in dem Staat, aus dem der Asylwerber aus wohlbegründeter Furcht vor asylrelevanter Verfolgung geflüchtet zu sein behauptet, können die Annahme begründen, dass der Anlass für die Furcht vor Verfolgung nicht (mehr) länger bestehe. Allerdings reicht eine bloße - möglicherweise vorübergehende - Veränderung der Umstände, die für die Furcht des betreffenden Flüchtlings vor Verfolgung mitbestimmend waren, jedoch keine wesentliche Veränderung der Umstände iSd Artikel eins, Abschn C Ziffer 5, FlKonv mit sich brachten, nicht aus, um diese zum Tragen zu bringen.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1999:1998200246.X01

Im RIS seit

20.11.2000

Dokumentnummer

JWR_1998200246_19990624X01

Rechtssatz für 99/20/0207

Entscheidungsart

Erkenntnis

Dokumenttyp

Rechtssatz

Rechtssatznummer

1

Geschäftszahl

99/20/0207

Entscheidungsdatum

25.11.1999

Index

41/02 Passrecht Fremdenrecht
49/01 Flüchtlinge

Norm

AsylG 1997 §7;
FlKonv Art1 AbschnC Z5;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 98/20/0475 E 25. März 1999 RS 1

Stammrechtssatz

Grundlegende politische Veränderungen in dem Staat, aus dem der Asylwerber aus wohlbegründeter Furcht vor asylrelevanter Verfolgung geflüchtet zu sein behauptet, können die Annahme begründen, dass der Anlass für die Furcht vor Verfolgung nicht (mehr) länger bestehe. Allerdings reicht eine bloße - möglicherweise vorübergehende - Veränderung der Umstände, die für die Furcht des betreffenden Flüchtlings vor Verfolgung mitbestimmend waren, jedoch keine wesentliche Veränderung der Umstände iSd Artikel eins, Abschn C Ziffer 5, FlKonv mit sich brachten, nicht aus, um diese zum Tragen zu bringen.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1999:1999200207.X01

Im RIS seit

22.02.2002

Dokumentnummer

JWR_1999200207_19991125X01

Rechtssatz für 99/20/0466

Entscheidungsart

Erkenntnis

Dokumenttyp

Rechtssatz

Rechtssatznummer

1

Geschäftszahl

99/20/0466

Entscheidungsdatum

25.11.1999

Index

41/02 Passrecht Fremdenrecht
49/01 Flüchtlinge

Norm

AsylG 1997 §7;
FlKonv Art1 AbschnC Z5;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 98/20/0475 E 25. März 1999 RS 1

Stammrechtssatz

Grundlegende politische Veränderungen in dem Staat, aus dem der Asylwerber aus wohlbegründeter Furcht vor asylrelevanter Verfolgung geflüchtet zu sein behauptet, können die Annahme begründen, dass der Anlass für die Furcht vor Verfolgung nicht (mehr) länger bestehe. Allerdings reicht eine bloße - möglicherweise vorübergehende - Veränderung der Umstände, die für die Furcht des betreffenden Flüchtlings vor Verfolgung mitbestimmend waren, jedoch keine wesentliche Veränderung der Umstände iSd Artikel eins, Abschn C Ziffer 5, FlKonv mit sich brachten, nicht aus, um diese zum Tragen zu bringen.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1999:1999200466.X01

Im RIS seit

04.05.2001

Dokumentnummer

JWR_1999200466_19991125X01

Rechtssatz für 99/01/0359

Entscheidungsart

Erkenntnis

Dokumenttyp

Rechtssatz

Sammlungsnummer

VwSlg 15412 A/2000

Rechtssatznummer

3

Geschäftszahl

99/01/0359

Entscheidungsdatum

03.05.2000

Index

41/02 Passrecht Fremdenrecht
49/01 Flüchtlinge

Norm

AsylG 1997 §7;
FlKonv Art1 AbschnC Z5;

Beachte

Serie (erledigt im gleichen Sinn): 2000/01/0308 E 15. November 2000 2000/01/0176 E 21. Dezember 2000 2000/01/0283 E 21. Dezember 2000 2000/01/0328 E 21. Dezember 2000 99/01/0346 E 7. Juni 2000 99/01/0363 E 7. Juni 2000 99/01/0365 E 7. Juni 2000 99/01/0368 E 29. Juni 2000 99/01/0380 E 7. Juni 2000 99/01/0383 E 7. Juni 2000 99/01/0391 E 29. Juni 2000 99/01/0399 E 7. September 2000

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie VwGH E 1999/03/25 98/20/0475 1

Stammrechtssatz

Grundlegende politische Veränderungen in dem Staat, aus dem der Asylwerber aus wohlbegründeter Furcht vor asylrelevanter Verfolgung geflüchtet zu sein behauptet, können die Annahme begründen, dass der Anlass für die Furcht vor Verfolgung nicht (mehr) länger bestehe. Allerdings reicht eine bloße - möglicherweise vorübergehende - Veränderung der Umstände, die für die Furcht des betreffenden Flüchtlings vor Verfolgung mitbestimmend waren, jedoch keine wesentliche Veränderung der Umstände iSd Artikel eins, Abschn C Ziffer 5, FlKonv mit sich brachten, nicht aus, um diese zum Tragen zu bringen.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2000:1999010359.X03

Im RIS seit

30.05.2001

Dokumentnummer

JWR_1999010359_20000503X03

Rechtssatz für 99/20/0561

Entscheidungsart

Erkenntnis

Dokumenttyp

Rechtssatz

Rechtssatznummer

1

Geschäftszahl

99/20/0561

Entscheidungsdatum

04.05.2000

Index

41/02 Passrecht Fremdenrecht
49/01 Flüchtlinge

Norm

AsylG 1997 §7;
FlKonv Art1 AbschnC Z5;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 98/20/0475 E 25. März 1999 RS 1

Stammrechtssatz

Grundlegende politische Veränderungen in dem Staat, aus dem der Asylwerber aus wohlbegründeter Furcht vor asylrelevanter Verfolgung geflüchtet zu sein behauptet, können die Annahme begründen, dass der Anlass für die Furcht vor Verfolgung nicht (mehr) länger bestehe. Allerdings reicht eine bloße - möglicherweise vorübergehende - Veränderung der Umstände, die für die Furcht des betreffenden Flüchtlings vor Verfolgung mitbestimmend waren, jedoch keine wesentliche Veränderung der Umstände iSd Artikel eins, Abschn C Ziffer 5, FlKonv mit sich brachten, nicht aus, um diese zum Tragen zu bringen.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2000:1999200561.X01

Im RIS seit

04.05.2001

Dokumentnummer

JWR_1999200561_20000504X01

Rechtssatz für 99/20/0597

Entscheidungsart

Erkenntnis

Dokumenttyp

Rechtssatz

Rechtssatznummer

3

Geschäftszahl

99/20/0597

Entscheidungsdatum

08.06.2000

Index

41/02 Passrecht Fremdenrecht
49/01 Flüchtlinge

Norm

AsylG 1997 §7;
FlKonv Art1 AbschnC Z5;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 98/20/0475 E 25. März 1999 RS 1 (hier nur erster Satz)

Stammrechtssatz

Grundlegende politische Veränderungen in dem Staat, aus dem der Asylwerber aus wohlbegründeter Furcht vor asylrelevanter Verfolgung geflüchtet zu sein behauptet, können die Annahme begründen, dass der Anlass für die Furcht vor Verfolgung nicht (mehr) länger bestehe. Allerdings reicht eine bloße - möglicherweise vorübergehende - Veränderung der Umstände, die für die Furcht des betreffenden Flüchtlings vor Verfolgung mitbestimmend waren, jedoch keine wesentliche Veränderung der Umstände iSd Artikel eins, Abschn C Ziffer 5, FlKonv mit sich brachten, nicht aus, um diese zum Tragen zu bringen.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2000:1999200597.X03

Im RIS seit

14.05.2001

Zuletzt aktualisiert am

13.05.2015

Dokumentnummer

JWR_1999200597_20000608X03