Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

03.05.2000

Geschäftszahl

99/01/0359

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie VwGH E 1999/03/25 98/20/0475 1

Stammrechtssatz

Grundlegende politische Veränderungen in dem Staat, aus dem der Asylwerber aus wohlbegründeter Furcht vor asylrelevanter Verfolgung geflüchtet zu sein behauptet, können die Annahme begründen, dass der Anlass für die Furcht vor Verfolgung nicht (mehr) länger bestehe. Allerdings reicht eine bloße - möglicherweise vorübergehende - Veränderung der Umstände, die für die Furcht des betreffenden Flüchtlings vor Verfolgung mitbestimmend waren, jedoch keine wesentliche Veränderung der Umstände iSd Artikel eins, Abschn C Ziffer 5, FlKonv mit sich brachten, nicht aus, um diese zum Tragen zu bringen.

Beachte

Serie (erledigt im gleichen Sinn):

2000/01/0308 E 15. November 2000

2000/01/0176 E 21. Dezember 2000

2000/01/0283 E 21. Dezember 2000

2000/01/0328 E 21. Dezember 2000

99/01/0346 E 7. Juni 2000

99/01/0363 E 7. Juni 2000

99/01/0365 E 7. Juni 2000

99/01/0368 E 29. Juni 2000

99/01/0380 E 7. Juni 2000

99/01/0383 E 7. Juni 2000

99/01/0391 E 29. Juni 2000

99/01/0399 E 7. September 2000