Verwaltungsgerichtshof (VwGH)

Rechtssatz für 91/10/0073

Entscheidungsart

Erkenntnis

Dokumenttyp

Rechtssatz

Rechtssatznummer

1

Geschäftszahl

91/10/0073

Entscheidungsdatum

13.08.1991

Index

L55006 Baumschutz Landschaftsschutz Naturschutz Steiermark
L55056 Nationalpark Biosphärenpark Steiermark
001 Verwaltungsrecht allgemein

Norm

NatSchG Stmk 1976 §4 Abs1;
NatSchG Stmk 1976 §4 Abs7;
VwRallg;

Rechtssatz

Eine "geschlossene Ortschaft" iSd Paragraph 4, Absatz eins, NatSchG 1976 liegt insoweit vor, als das äußere Erscheinungsbild des Ortes oder Ortsteiles überwiegend von einer größeren Ansammlung von Bauwerken einschließlich der sie etwa umgebenden Grünanlagen geprägt wird oder von einem räumlichen Zusammenschluß einer Vielheit von Bauwerken gesprochen werden kann, die sich durch den Zusammenschluß von einzelnen verstreut liegenden Baulichkeiten sichtbar abhebt (Hinweis E 28.6.1979, 1154/79 VwSlg 9894 A/1979).

Schlagworte

Definition von Begriffen mit allgemeiner Bedeutung VwRallg7 geschlossene Ortschaft

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1991:1991100073.X01

Im RIS seit

11.07.2001

Zuletzt aktualisiert am

16.09.2010

Dokumentnummer

JWR_1991100073_19910813X01

Rechtssatz für 98/10/0403

Entscheidungsart

Erkenntnis

Dokumenttyp

Rechtssatz

Rechtssatznummer

1

Geschäftszahl

98/10/0403

Entscheidungsdatum

04.09.2000

Index

L55006 Baumschutz Landschaftsschutz Naturschutz Steiermark
L55056 Nationalpark Biosphärenpark Steiermark
001 Verwaltungsrecht allgemein

Norm

NatSchG Stmk 1976 §4 Abs1;
NatSchG Stmk 1976 §4 Abs7;
VwRallg;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 91/10/0073 E 13. August 1991 RS 1

Stammrechtssatz

Eine "geschlossene Ortschaft" iSd Paragraph 4, Absatz eins, NatSchG 1976 liegt insoweit vor, als das äußere Erscheinungsbild des Ortes oder Ortsteiles überwiegend von einer größeren Ansammlung von Bauwerken einschließlich der sie etwa umgebenden Grünanlagen geprägt wird oder von einem räumlichen Zusammenschluß einer Vielheit von Bauwerken gesprochen werden kann, die sich durch den Zusammenschluß von einzelnen verstreut liegenden Baulichkeiten sichtbar abhebt

(Hinweis E 28.6.1979, 1154/79 VwSlg 9894 A/1979).

Schlagworte

Definition von Begriffen mit allgemeiner Bedeutung VwRallg7 VwRallg7 geschlossene Ortschaft

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2000:1998100403.X01

Im RIS seit

11.07.2001

Zuletzt aktualisiert am

17.07.2009

Dokumentnummer

JWR_1998100403_20000904X01

Rechtssatz für 98/10/0405

Entscheidungsart

Erkenntnis

Dokumenttyp

Rechtssatz

Rechtssatznummer

1

Geschäftszahl

98/10/0405

Entscheidungsdatum

04.09.2000

Index

L55006 Baumschutz Landschaftsschutz Naturschutz Steiermark
L55056 Nationalpark Biosphärenpark Steiermark
001 Verwaltungsrecht allgemein

Norm

NatSchG Stmk 1976 §4 Abs1;
NatSchG Stmk 1976 §4 Abs7;
VwRallg;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 91/10/0073 E 13. August 1991 RS 1

Stammrechtssatz

Eine "geschlossene Ortschaft" iSd Paragraph 4, Absatz eins, NatSchG 1976 liegt insoweit vor, als das äußere Erscheinungsbild des Ortes oder Ortsteiles überwiegend von einer größeren Ansammlung von Bauwerken einschließlich der sie etwa umgebenden Grünanlagen geprägt wird oder von einem räumlichen Zusammenschluß einer Vielheit von Bauwerken gesprochen werden kann, die sich durch den Zusammenschluß von einzelnen verstreut liegenden Baulichkeiten sichtbar abhebt

(Hinweis E 28.6.1979, 1154/79 VwSlg 9894 A/1979).

Schlagworte

Definition von Begriffen mit allgemeiner Bedeutung VwRallg7 VwRallg7 geschlossene Ortschaft

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2000:1998100405.X01

Im RIS seit

11.07.2001

Zuletzt aktualisiert am

17.07.2009

Dokumentnummer

JWR_1998100405_20000904X01