Begleitende Dokumente
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Hauptdokument
Entscheidungsart
Erkenntnis
Rechtssatznummer
1
Geschäftszahl
98/10/0403
Entscheidungsdatum
04.09.2000
Index
L55006 Baumschutz Landschaftsschutz Naturschutz Steiermark
L55056 Nationalpark Biosphärenpark Steiermark
001 Verwaltungsrecht allgemein
Norm
NatSchG Stmk 1976 §4 Abs1;
NatSchG Stmk 1976 §4 Abs7;
VwRallg;
Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 91/10/0073 E 13. August 1991 RS 1
Stammrechtssatz
Eine "geschlossene Ortschaft" iSd § 4 Abs 1 NatSchG 1976 liegt insoweit vor, als das äußere Erscheinungsbild des Ortes oder Ortsteiles überwiegend von einer größeren Ansammlung von Bauwerken einschließlich der sie etwa umgebenden Grünanlagen geprägt wird oder von einem räumlichen Zusammenschluß einer Vielheit von Bauwerken gesprochen werden kann, die sich durch den Zusammenschluß von einzelnen verstreut liegenden Baulichkeiten sichtbar abhebtEine "geschlossene Ortschaft" iSd Paragraph 4, Absatz eins, NatSchG 1976 liegt insoweit vor, als das äußere Erscheinungsbild des Ortes oder Ortsteiles überwiegend von einer größeren Ansammlung von Bauwerken einschließlich der sie etwa umgebenden Grünanlagen geprägt wird oder von einem räumlichen Zusammenschluß einer Vielheit von Bauwerken gesprochen werden kann, die sich durch den Zusammenschluß von einzelnen verstreut liegenden Baulichkeiten sichtbar abhebt
(Hinweis E 28.6.1979, 1154/79 VwSlg 9894 A/1979).
Schlagworte
Definition von Begriffen mit allgemeiner Bedeutung VwRallg7
VwRallg7 geschlossene Ortschaft
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2000:1998100403.X01
Im RIS seit
11.07.2001
Zuletzt aktualisiert am
17.07.2009
Dokumentnummer
JWR_1998100403_20000904X01