Begleitende Dokumente
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Hauptdokument
Entscheidungsart
Erkenntnis
Rechtssatznummer
3
Geschäftszahl
2000/19/0035
Entscheidungsdatum
08.09.2000
Index
62 Arbeitsmarktverwaltung
66/02 Andere Sozialversicherungsgesetze
Norm
AlVG 1977 §10 Abs1;
AlVG 1977 §38;
AlVG 1977 §9 Abs1;
Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 98/08/0220 E 23. Februar 2000 RS 3
Stammrechtssatz
Wurde der Arbeitslose zu der in Aussicht genommenen Wiedereingliederungsmaßnahme nicht zugewiesen, dann kommt eine Vereitelung der Teilnahme an dieser Maßnahme schon begrifflich nicht in Betracht, zumal das Gesetz - anders als bei sich bietenden Arbeitsgelegenheiten - den Arbeitslosen nicht dazu verpflichtet, von sich aus sich bietende Gelegenheiten zur Teilnahme an Schulungsmaßnahmen wahrzunehmen.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2000:2000190035.X03
Im RIS seit
18.10.2001
Zuletzt aktualisiert am
09.10.2014
Dokumentnummer
JWR_2000190035_20000908X03