Verwaltungsgerichtshof (VwGH)

Rechtssatz für 98/07/0114

Entscheidungsart

Erkenntnis

Dokumenttyp

Rechtssatz

Rechtssatznummer

3

Geschäftszahl

98/07/0114

Entscheidungsdatum

18.09.2002

Index

001 Verwaltungsrecht allgemein
81/01 Wasserrechtsgesetz

Rechtssatz

Wenn in einem wasserrechtlichen Bewilligungsbescheid dem Bewilligungswerber (hier: einer Marktgemeinde) die Erhaltung einer Anlage (hier: eine Regulierung und Verbauung eines Baches) im ordnungsgemäßen Zustand zur Pflicht gemacht worden ist, so ist der Ausdruck "ordnungsgemäßer Zustand" etwas entschieden anderes als das, wovon im Paragraph 50, Absatz 6, Satz 2 WRG 1959 bei Beschreibung der dort eingeschränkten Erhaltungspflicht die Rede ist. Unter einem "ordnungsgemäßen Zustand" ist vielmehr jener zu verstehen, den Paragraph 50, Absatz eins, Satz 1 WRG 1959 beschreibt, und damit ein solcher Zustand, wie er der Bewilligung entspricht.

Schlagworte

Definition von Begriffen mit allgemeiner Bedeutung VwRallg7

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2002:1998070114.X03

Im RIS seit

05.12.2002

Zuletzt aktualisiert am

30.08.2011

Dokumentnummer

JWR_1998070114_20020918X03