Begleitende Dokumente
-
Hauptdokument
Entscheidungsart
Erkenntnis
Dokumenttyp
Rechtssatz
Sammlungsnummer
VwSlg 14718 A/1997
Rechtssatznummer
3
Geschäftszahl
97/12/0189
Entscheidungsdatum
02.07.1997
Index
40/01 Verwaltungsverfahren
66/02 Andere Sozialversicherungsgesetze
98/03 Wohnbaufinanzierung
Norm
AVG §59 Abs1;
AVG §66 Abs4;
BKUVG §24;
WohnbauförderungsbeitragsG 1952 §4 Abs1;
Rechtssatz
Faßt die Behörde erster Instanz den Abspruch über die Gebührlichkeit der Einbehaltung bestimmter Beitragsanteile für einen bestimmten Zeitraum und den Abspruch über die Gebührlichkeit der Rückzahlung dieser Beiträge für einen Teilzeitraum in EINEM Bescheidspruch zusammen, liegen zwei trennbare Absprüche vor, von denen jeder für sich allein und unabhängig von dem anderen bestehen kann.
Schlagworte
Besondere verfahrensrechtliche Aufgaben der Berufungsbehörde
Spruch des Berufungsbescheides
Trennbarkeit gesonderter Abspruch
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1997:1997120189.X03
Dokumentnummer
JWR_1997120189_19970702X03