Begleitende Dokumente
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Hauptdokument
Entscheidungsart
Erkenntnis
Dokumenttyp
Rechtssatz
Sammlungsnummer
VwSlg 15180 A/1999
Rechtssatznummer
3
Geschäftszahl
97/08/0588
Entscheidungsdatum
29.06.1999
Index
66/01 Allgemeines Sozialversicherungsgesetz
Rechtssatz
Es müssen nicht sämtliche Tatbestandsmerkmale eines Anspruchs vom Irrtum betroffen sein. Die von § 101 ASVG geforderte Wesentlichkeit eines Irrtums in Bezug auf ein Tatbestandselement liegt nur dann vor, wenn sich der richtig gestellte Sachverhalt rechtlich dahin auswirkt, dass die geforderte Geldleistung zuzuerkennen wäre.Es müssen nicht sämtliche Tatbestandsmerkmale eines Anspruchs vom Irrtum betroffen sein. Die von Paragraph 101, ASVG geforderte Wesentlichkeit eines Irrtums in Bezug auf ein Tatbestandselement liegt nur dann vor, wenn sich der richtig gestellte Sachverhalt rechtlich dahin auswirkt, dass die geforderte Geldleistung zuzuerkennen wäre.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1999:1997080588.X03
Im RIS seit
21.02.2002
Zuletzt aktualisiert am
10.07.2012
Dokumentnummer
JWR_1997080588_19990629X03