Verwaltungsgerichtshof
29.06.1999
97/08/0588
Es müssen nicht sämtliche Tatbestandsmerkmale eines Anspruchs vom Irrtum betroffen sein. Die von Paragraph 101, ASVG geforderte Wesentlichkeit eines Irrtums in Bezug auf ein Tatbestandselement liegt nur dann vor, wenn sich der richtig gestellte Sachverhalt rechtlich dahin auswirkt, dass die geforderte Geldleistung zuzuerkennen wäre.