Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

29.06.1999

Geschäftszahl

97/08/0588

Rechtssatz

Es müssen nicht sämtliche Tatbestandsmerkmale eines Anspruchs vom Irrtum betroffen sein. Die von Paragraph 101, ASVG geforderte Wesentlichkeit eines Irrtums in Bezug auf ein Tatbestandselement liegt nur dann vor, wenn sich der richtig gestellte Sachverhalt rechtlich dahin auswirkt, dass die geforderte Geldleistung zuzuerkennen wäre.