Die zwingende Bestimmung des § 297 ABGB kann durch Parteienvereinbarung nicht ausgeschaltet werden (hier: Eine Vereinbarung, wonach bei Verkauf der Liegenschaft das Eigentum an der darauf befindlichen Betriebsanlage - hier:Die zwingende Bestimmung des Paragraph 297, ABGB kann durch Parteienvereinbarung nicht ausgeschaltet werden (hier: Eine Vereinbarung, wonach bei Verkauf der Liegenschaft das Eigentum an der darauf befindlichen Betriebsanlage - hier:
Wasserkraftanlage, die weder aufgrund eines Baurechts noch als Superädifikat errichtet wurde - beim Verkäufer verbleiben soll, ist rechtlich irrelevant).