Der Bescheid, mit dem gemäß § 14 Abs 3 BDG 1979 der Antrag auf Ruhestandsversetzung abgewiesen wird, hat sich feststellungsmäßig und begründungsmäßig konkret mit der Möglichkeit des Einsatzes auf den Verweisungsarbeitsplätzen auseinanderzusetzen.Der Bescheid, mit dem gemäß Paragraph 14, Absatz 3, BDG 1979 der Antrag auf Ruhestandsversetzung abgewiesen wird, hat sich feststellungsmäßig und begründungsmäßig konkret mit der Möglichkeit des Einsatzes auf den Verweisungsarbeitsplätzen auseinanderzusetzen.