Ist iSd § 14 Abs 3 BDG 1979 ein entsprechender, zumindest gleichwertiger Arbeitsplatz gefunden, ist zu prüfen, ob der Beamte diesen auf Grund seiner körperlichen oder geistigen Verfassung noch in der Lage ist, auszufüllen. Hiebei ist analog der Primärprüfung (das ist die Prüfung, ob der Beamte in bezug auf seinen aktuellen Arbeitsplatz dienstfähig ist oder nicht), allenfalls unter Verwertung der bereits vorliegenden ärztlichen Gutachten, jedenfalls aber unter Gewährung von Parteiengehör, vorzugehen.Ist iSd Paragraph 14, Absatz 3, BDG 1979 ein entsprechender, zumindest gleichwertiger Arbeitsplatz gefunden, ist zu prüfen, ob der Beamte diesen auf Grund seiner körperlichen oder geistigen Verfassung noch in der Lage ist, auszufüllen. Hiebei ist analog der Primärprüfung (das ist die Prüfung, ob der Beamte in bezug auf seinen aktuellen Arbeitsplatz dienstfähig ist oder nicht), allenfalls unter Verwertung der bereits vorliegenden ärztlichen Gutachten, jedenfalls aber unter Gewährung von Parteiengehör, vorzugehen.