Verwaltungsgerichtshof (VwGH)

Rechtssatz für 96/07/0216

Entscheidungsart

Erkenntnis

Dokumenttyp

Rechtssatz

Rechtssatznummer

3

Geschäftszahl

96/07/0216

Entscheidungsdatum

14.05.1997

Index

001 Verwaltungsrecht allgemein
40/01 Verwaltungsverfahren
81/01 Wasserrechtsgesetz

Rechtssatz

Zur Erteilung eines wasserpolizeilichen Auftrages gemäß Paragraph 138, WRG ist nicht jene Behörde zuständig, welche zur Bewilligung des als eigenmächtige Neuerung beurteilten Sachverhaltes zum Zeitpunkt seiner Setzung zuständig gewesen wäre, sondern jene Behörde, welche im Zeitpunkt der Erlassung des wasserpolizeilichen Auftrages zur wasserrechtlichen Bewilligung eines solchen Sachverhaltes zuständig wäre.

Schlagworte

Anzuwendendes Recht Maßgebende Rechtslage VwRallg2 Maßgebender Zeitpunkt

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1997:1996070216.X03

Im RIS seit

12.11.2001

Zuletzt aktualisiert am

26.08.2015

Dokumentnummer

JWR_1996070216_19970514X03

Rechtssatz für 99/07/0007

Entscheidungsart

Erkenntnis

Dokumenttyp

Rechtssatz

Sammlungsnummer

VwSlg 15092 A/1999

Rechtssatznummer

1

Geschäftszahl

99/07/0007

Entscheidungsdatum

18.02.1999

Index

001 Verwaltungsrecht allgemein
40/01 Verwaltungsverfahren
81/01 Wasserrechtsgesetz

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie VwGH E 1997/05/14 96/07/0216 3

Stammrechtssatz

Zur Erteilung eines wasserpolizeilichen Auftrages gemäß Paragraph 138, WRG ist nicht jene Behörde zuständig, welche zur Bewilligung des als eigenmächtige Neuerung beurteilten Sachverhaltes zum Zeitpunkt seiner Setzung zuständig gewesen wäre, sondern jene Behörde, welche im Zeitpunkt der Erlassung des wasserpolizeilichen Auftrages zur wasserrechtlichen Bewilligung eines solchen Sachverhaltes zuständig wäre.

Schlagworte

Anzuwendendes Recht Maßgebende Rechtslage VwRallg2 Maßgebender Zeitpunkt

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1999:1999070007.X01

Im RIS seit

21.02.2002

Dokumentnummer

JWR_1999070007_19990218X01

Rechtssatz für 99/07/0167

Entscheidungsart

Erkenntnis

Dokumenttyp

Rechtssatz

Rechtssatznummer

1

Geschäftszahl

99/07/0167

Entscheidungsdatum

13.04.2000

Index

001 Verwaltungsrecht allgemein
40/01 Verwaltungsverfahren
81/01 Wasserrechtsgesetz

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 96/07/0216 E 14. Mai 1997 RS 3

Stammrechtssatz

Zur Erteilung eines wasserpolizeilichen Auftrages gemäß Paragraph 138, WRG ist nicht jene Behörde zuständig, welche zur Bewilligung des als eigenmächtige Neuerung beurteilten Sachverhaltes zum Zeitpunkt seiner Setzung zuständig gewesen wäre, sondern jene Behörde, welche im Zeitpunkt der Erlassung des wasserpolizeilichen Auftrages zur wasserrechtlichen Bewilligung eines solchen Sachverhaltes zuständig wäre.

Schlagworte

Anzuwendendes Recht Maßgebende Rechtslage VwRallg2 Maßgebender Zeitpunkt

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2000:1999070167.X01

Im RIS seit

17.01.2003

Dokumentnummer

JWR_1999070167_20000413X01