Begleitende Dokumente
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Hauptdokument
Entscheidungsart
Erkenntnis
Rechtssatznummer
1
Geschäftszahl
96/07/0215
Entscheidungsdatum
16.09.1999
Index
40/01 Verwaltungsverfahren
Rechtssatz
Es trifft nicht zu, dass die Leitung einer Verhandlung im Rechtsgang noch vor Erlassung des hier vor dem Landesagrarsenat bekämpften erstinstanzlichen Bescheides einen Befangenheitstatbestand iSd § 7 AVG verwirklichen könnte.Es trifft nicht zu, dass die Leitung einer Verhandlung im Rechtsgang noch vor Erlassung des hier vor dem Landesagrarsenat bekämpften erstinstanzlichen Bescheides einen Befangenheitstatbestand iSd Paragraph 7, AVG verwirklichen könnte.
Schlagworte
Verhältnis zu anderen Materien und Normen AVG Rechtsmittelverfahren
Befangenheit der Mitglieder von Kollegialbehörden
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1999:1996070215.X01
Im RIS seit
24.01.2001
Zuletzt aktualisiert am
24.05.2013
Dokumentnummer
JWR_1996070215_19990916X01