Verwaltungsgerichtshof
16.09.1999
96/07/0215
Es trifft nicht zu, dass die Leitung einer Verhandlung im Rechtsgang noch vor Erlassung des hier vor dem Landesagrarsenat bekämpften erstinstanzlichen Bescheides einen Befangenheitstatbestand iSd Paragraph 7, AVG verwirklichen könnte.