Der Gefahrenschutz iSd § 74 Abs 2 Z 1 GewO 1994 umfaßt jegliche von einer gewerblichen Betriebsanlage ausgehende Feuergefahr und nicht bloß "spezifische" Feuergefahren (Hinweis E 13.9.1988, 87/04/0261).Der Gefahrenschutz iSd Paragraph 74, Absatz 2, Ziffer eins, GewO 1994 umfaßt jegliche von einer gewerblichen Betriebsanlage ausgehende Feuergefahr und nicht bloß "spezifische" Feuergefahren (Hinweis E 13.9.1988, 87/04/0261).