Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

18.06.1996

Geschäftszahl

96/04/0005

Rechtssatz

Der Gefahrenschutz iSd Paragraph 74, Absatz 2, Ziffer eins, GewO 1994 umfaßt jegliche von einer gewerblichen Betriebsanlage ausgehende Feuergefahr und nicht bloß "spezifische" Feuergefahren (Hinweis E 13.9.1988, 87/04/0261).

Beachte

Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):

96/04/0006