Begleitende Dokumente
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Hauptdokument
Entscheidungsart
Erkenntnis
Rechtssatznummer
1
Geschäftszahl
95/01/0376
Entscheidungsdatum
19.06.1996
Index
41/02 Staatsbürgerschaft
Norm
StbG 1985 §10 Abs1 Z6;
Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie VwGH E 1990/09/19 90/01/0065 1
(hier: Statistische Überlegungen zur Häufigkeit von
Verwaltungsübertretungen sind bei der Prognose gem § 10 Abs 1
Z 6 StbG 1985 irrelevant)
Stammrechtssatz
Bei der Beurteilung der Voraussetzungen für die Verleihung der Staatsbürgerschaft ist vom Gesamtverhalten des Einbürgerungswerbers, welches wesentlich durch das sich aus den von ihm begangenen Straftaten ergebende Charakterbild bestimmt wird, auszugehen. Hiebei stellt der Gesetzgeber nicht auf formelle Gesichtspunkte ab, weshalb in die Beurteilung auch Tathandlungen einbezogen werden können, hinsichtlich derer die Verurteilung bereits getilgt ist
(Hinweis E 9.4.1986, 84/01/0103).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1996:1995010376.X01
Dokumentnummer
JWR_1995010376_19960619X01