Verwaltungsgerichtshof (VwGH)

Rechtssatz für 90/01/0065

Entscheidungsart

Erkenntnis

Dokumenttyp

Rechtssatz

Rechtssatznummer

1

Geschäftszahl

90/01/0065

Entscheidungsdatum

19.09.1990

Index

41/02 Staatsbürgerschaft

Norm

StbG 1985 §10 Abs1 Z6;

Rechtssatz

Bei der Beurteilung der Voraussetzungen für die Verleihung der Staatsbürgerschaft ist vom Gesamtverhalten des Einbürgerungswerbers, welches wesentlich durch das sich aus den von ihm begangenen Straftaten ergebende Charakterbild bestimmt wird, auszugehen. Hiebei stellt der Gesetzgeber nicht auf formelle Gesichtspunkte ab, weshalb in die Beurteilung auch Tathandlungen einbezogen werden können, hinsichtlich derer die Verurteilung bereits getilgt ist

(Hinweis E 9.4.1986, 84/01/0103).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1990:1990010065.X01

Im RIS seit

22.06.2001

Dokumentnummer

JWR_1990010065_19900919X01

Rechtssatz für 92/01/1012

Entscheidungsart

Erkenntnis

Dokumenttyp

Rechtssatz

Rechtssatznummer

1

Geschäftszahl

92/01/1012

Entscheidungsdatum

17.06.1993

Index

41/02 Staatsbürgerschaft

Norm

StbG 1985 §10 Abs1 Z6;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie VwGH E 1990/09/19 90/01/0065 1

Stammrechtssatz

Bei der Beurteilung der Voraussetzungen für die Verleihung der Staatsbürgerschaft ist vom Gesamtverhalten des Einbürgerungswerbers, welches wesentlich durch das sich aus den von ihm begangenen Straftaten ergebende Charakterbild bestimmt wird, auszugehen. Hiebei stellt der Gesetzgeber nicht auf formelle Gesichtspunkte ab, weshalb in die Beurteilung auch Tathandlungen einbezogen werden können, hinsichtlich derer die Verurteilung bereits getilgt ist

(Hinweis E 9.4.1986, 84/01/0103).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1993:1992011012.X01

Im RIS seit

20.11.2000

Dokumentnummer

JWR_1992011012_19930617X01

Rechtssatz für 95/01/0376

Entscheidungsart

Erkenntnis

Dokumenttyp

Rechtssatz

Rechtssatznummer

1

Geschäftszahl

95/01/0376

Entscheidungsdatum

19.06.1996

Index

41/02 Staatsbürgerschaft

Norm

StbG 1985 §10 Abs1 Z6;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie VwGH E 1990/09/19 90/01/0065 1 (hier: Statistische Überlegungen zur Häufigkeit von Verwaltungsübertretungen sind bei der Prognose gem § 10 Abs 1 Z 6 StbG 1985 irrelevant)

Stammrechtssatz

Bei der Beurteilung der Voraussetzungen für die Verleihung der Staatsbürgerschaft ist vom Gesamtverhalten des Einbürgerungswerbers, welches wesentlich durch das sich aus den von ihm begangenen Straftaten ergebende Charakterbild bestimmt wird, auszugehen. Hiebei stellt der Gesetzgeber nicht auf formelle Gesichtspunkte ab, weshalb in die Beurteilung auch Tathandlungen einbezogen werden können, hinsichtlich derer die Verurteilung bereits getilgt ist

(Hinweis E 9.4.1986, 84/01/0103).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1996:1995010376.X01

Im RIS seit

11.07.2001

Dokumentnummer

JWR_1995010376_19960619X01

Rechtssatz für 96/01/1224

Entscheidungsart

Erkenntnis

Dokumenttyp

Rechtssatz

Rechtssatznummer

2

Geschäftszahl

96/01/1224

Entscheidungsdatum

30.09.1997

Index

41/02 Staatsbürgerschaft

Norm

StbG 1985 §10 Abs1 Z6;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie VwGH E 1990/09/19 90/01/0065 1

Stammrechtssatz

Bei der Beurteilung der Voraussetzungen für die Verleihung der Staatsbürgerschaft ist vom Gesamtverhalten des Einbürgerungswerbers, welches wesentlich durch das sich aus den von ihm begangenen Straftaten ergebende Charakterbild bestimmt wird, auszugehen. Hiebei stellt der Gesetzgeber nicht auf formelle Gesichtspunkte ab, weshalb in die Beurteilung auch Tathandlungen einbezogen werden können, hinsichtlich derer die Verurteilung bereits getilgt ist

(Hinweis E 9.4.1986, 84/01/0103).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1997:1996011224.X02

Im RIS seit

20.11.2000

Zuletzt aktualisiert am

20.03.2009

Dokumentnummer

JWR_1996011224_19970930X02