Verwaltungsgerichtshof
30.09.1997
96/01/1224
GRS wie VwGH E 1990/09/19 90/01/0065 1
Bei der Beurteilung der Voraussetzungen für die Verleihung der Staatsbürgerschaft ist vom Gesamtverhalten des Einbürgerungswerbers, welches wesentlich durch das sich aus den von ihm begangenen Straftaten ergebende Charakterbild bestimmt wird, auszugehen. Hiebei stellt der Gesetzgeber nicht auf formelle Gesichtspunkte ab, weshalb in die Beurteilung auch Tathandlungen einbezogen werden können, hinsichtlich derer die Verurteilung bereits getilgt ist
(Hinweis E 9.4.1986, 84/01/0103).