Verwaltungsgerichtshof
19.06.1996
95/01/0376
GRS wie VwGH E 1990/09/19 90/01/0065 1
(hier: Statistische Überlegungen zur Häufigkeit von Verwaltungsübertretungen sind bei der Prognose gem Paragraph 10, Absatz eins, Ziffer 6, StbG 1985 irrelevant)
Bei der Beurteilung der Voraussetzungen für die Verleihung der Staatsbürgerschaft ist vom Gesamtverhalten des Einbürgerungswerbers, welches wesentlich durch das sich aus den von ihm begangenen Straftaten ergebende Charakterbild bestimmt wird, auszugehen. Hiebei stellt der Gesetzgeber nicht auf formelle Gesichtspunkte ab, weshalb in die Beurteilung auch Tathandlungen einbezogen werden können, hinsichtlich derer die Verurteilung bereits getilgt ist
(Hinweis E 9.4.1986, 84/01/0103).