Begleitende Dokumente
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Hauptdokument
Entscheidungsart
Erkenntnis
Rechtssatznummer
3
Geschäftszahl
95/19/0894
Entscheidungsdatum
24.03.1997
Index
001 Verwaltungsrecht allgemein
41/02 Passrecht Fremdenrecht
Norm
AufG 1992 §6 Abs2;
VwRallg;
Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie VwGH E 1997/01/24 95/19/0895 2
Stammrechtssatz
Die Stellung eines Antrages auf Erteilung einer Aufenthaltsbewilligung bei gleichzeitigem (illegalem) Aufenthalt des Fremden in Österreich verstößt gegen den durch § 6 Abs 2 erster Satz AufenthaltsG 1992 verfolgten Zweck, die illegale Zuwanderung zu verhindern oder zumindest zu reduzieren (Hinweis E 31.8.1995, 95/19/0638).Die Stellung eines Antrages auf Erteilung einer Aufenthaltsbewilligung bei gleichzeitigem (illegalem) Aufenthalt des Fremden in Österreich verstößt gegen den durch Paragraph 6, Absatz 2, erster Satz AufenthaltsG 1992 verfolgten Zweck, die illegale Zuwanderung zu verhindern oder zumindest zu reduzieren (Hinweis E 31.8.1995, 95/19/0638).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1997:1995190894.X03
Im RIS seit
11.07.2001
Zuletzt aktualisiert am
07.08.2009
Dokumentnummer
JWR_1995190894_19970324X03