Verwaltungsgerichtshof
24.03.1997
95/19/0894
GRS wie VwGH E 1997/01/24 95/19/0895 2
Die Stellung eines Antrages auf Erteilung einer Aufenthaltsbewilligung bei gleichzeitigem (illegalem) Aufenthalt des Fremden in Österreich verstößt gegen den durch Paragraph 6, Absatz 2, erster Satz AufenthaltsG 1992 verfolgten Zweck, die illegale Zuwanderung zu verhindern oder zumindest zu reduzieren (Hinweis E 31.8.1995, 95/19/0638).