Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

25.04.1997

Geschäftszahl

95/19/1321

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie VwGH E 1997/01/24 95/19/0895 2

Stammrechtssatz

Die Stellung eines Antrages auf Erteilung einer Aufenthaltsbewilligung bei gleichzeitigem (illegalem) Aufenthalt des Fremden in Österreich verstößt gegen den durch Paragraph 6, Absatz 2, erster Satz AufenthaltsG 1992 verfolgten Zweck, die illegale Zuwanderung zu verhindern oder zumindest zu reduzieren (Hinweis E 31.8.1995, 95/19/0638).