Verwaltungsgerichtshof (VwGH)

Rechtssatz für 93/18/0534

Entscheidungsart

Erkenntnis

Dokumenttyp

Rechtssatz

Rechtssatznummer

1

Geschäftszahl

93/18/0534

Entscheidungsdatum

15.12.1993

Index

41/02 Passrecht Fremdenrecht

Norm

FrG 1993 §18 Abs1 Z1;
FrG 1993 §18 Abs2 Z2;

Rechtssatz

Wurde der Fremde dreimal wegen Übertretungen des FrG 1993 bestraft, so ist der Tatbestand des Paragraph 18, Absatz 2, Ziffer 2, FrG 1993 verwirklicht und die im Paragraph 18, Absatz eins, Ziffer eins, FrG 1993 umschriebene Annahme (hier in bezug auf eine Gefährdung der öffentlichen Ordnung) gerechtfertigt, wird doch das öffentliche Interesse an der Aufrechterhaltung eines geordneten Fremdenwesens durch mehrfache Verstöße gegen das FrG 1993 erheblich beeinträchtigt.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1993:1993180534.X01

Im RIS seit

20.11.2000

Dokumentnummer

JWR_1993180534_19931215X01

Rechtssatz für 94/18/0197

Entscheidungsart

Erkenntnis

Dokumenttyp

Rechtssatz

Rechtssatznummer

1

Geschäftszahl

94/18/0197

Entscheidungsdatum

04.05.1994

Index

41/02 Passrecht Fremdenrecht

Norm

FrG 1993 §18 Abs1 Z1;
FrG 1993 §18 Abs2 Z2;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie VwGH E 1993/12/15 93/18/0534 1

Stammrechtssatz

Wurde der Fremde dreimal wegen Übertretungen des FrG 1993 bestraft, so ist der Tatbestand des Paragraph 18, Absatz 2, Ziffer 2, FrG 1993 verwirklicht und die im Paragraph 18, Absatz eins, Ziffer eins, FrG 1993 umschriebene Annahme (hier in bezug auf eine Gefährdung der öffentlichen Ordnung) gerechtfertigt, wird doch das öffentliche Interesse an der Aufrechterhaltung eines geordneten Fremdenwesens durch mehrfache Verstöße gegen das FrG 1993 erheblich beeinträchtigt.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1994:1994180197.X01

Im RIS seit

20.11.2000

Dokumentnummer

JWR_1994180197_19940504X01

Rechtssatz für 94/18/0713

Entscheidungsart

Erkenntnis

Dokumenttyp

Rechtssatz

Rechtssatznummer

2

Geschäftszahl

94/18/0713

Entscheidungsdatum

17.11.1994

Index

41/02 Passrecht Fremdenrecht

Norm

FrG 1993 §18 Abs1 Z1;
FrG 1993 §18 Abs2 Z2;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie VwGH E 1993/12/15 93/18/0534 1 (hier: fünf rechtskräftige Bestrafungen wegen Verstoßes gegen das FrG 1993)

Stammrechtssatz

Wurde der Fremde dreimal wegen Übertretungen des FrG 1993 bestraft, so ist der Tatbestand des Paragraph 18, Absatz 2, Ziffer 2, FrG 1993 verwirklicht und die im Paragraph 18, Absatz eins, Ziffer eins, FrG 1993 umschriebene Annahme (hier in bezug auf eine Gefährdung der öffentlichen Ordnung) gerechtfertigt, wird doch das öffentliche Interesse an der Aufrechterhaltung eines geordneten Fremdenwesens durch mehrfache Verstöße gegen das FrG 1993 erheblich beeinträchtigt.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1994:1994180713.X02

Im RIS seit

11.07.2001

Dokumentnummer

JWR_1994180713_19941117X02

Rechtssatz für 95/18/1145

Entscheidungsart

Erkenntnis

Dokumenttyp

Rechtssatz

Rechtssatznummer

4

Geschäftszahl

95/18/1145

Entscheidungsdatum

07.09.1995

Index

41/02 Passrecht Fremdenrecht

Norm

FrG 1993 §18 Abs1 Z1;
FrG 1993 §18 Abs2 Z2;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie VwGH E 1993/12/15 93/18/0534 1

Stammrechtssatz

Wurde der Fremde dreimal wegen Übertretungen des FrG 1993 bestraft, so ist der Tatbestand des Paragraph 18, Absatz 2, Ziffer 2, FrG 1993 verwirklicht und die im Paragraph 18, Absatz eins, Ziffer eins, FrG 1993 umschriebene Annahme (hier in bezug auf eine Gefährdung der öffentlichen Ordnung) gerechtfertigt, wird doch das öffentliche Interesse an der Aufrechterhaltung eines geordneten Fremdenwesens durch mehrfache Verstöße gegen das FrG 1993 erheblich beeinträchtigt.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1995:1995181145.X04

Im RIS seit

20.11.2000

Dokumentnummer

JWR_1995181145_19950907X04

Rechtssatz für 94/18/1117

Entscheidungsart

Erkenntnis

Dokumenttyp

Rechtssatz

Rechtssatznummer

1

Geschäftszahl

94/18/1117

Entscheidungsdatum

18.01.1996

Index

41/02 Passrecht Fremdenrecht

Norm

FrG 1993 §18 Abs1 Z1;
FrG 1993 §18 Abs2 Z2;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie VwGH E 1993/12/15 93/18/0534 1 (hier: zwei rechtskräftige Bestrafungen wegen Verstoßes gegen das FrG 1993)

Stammrechtssatz

Wurde der Fremde dreimal wegen Übertretungen des FrG 1993 bestraft, so ist der Tatbestand des Paragraph 18, Absatz 2, Ziffer 2, FrG 1993 verwirklicht und die im Paragraph 18, Absatz eins, Ziffer eins, FrG 1993 umschriebene Annahme (hier in bezug auf eine Gefährdung der öffentlichen Ordnung) gerechtfertigt, wird doch das öffentliche Interesse an der Aufrechterhaltung eines geordneten Fremdenwesens durch mehrfache Verstöße gegen das FrG 1993 erheblich beeinträchtigt.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1996:1994181117.X01

Im RIS seit

20.11.2000

Dokumentnummer

JWR_1994181117_19960118X01