Verwaltungsgerichtshof
04.05.1994
94/18/0197
GRS wie VwGH E 1993/12/15 93/18/0534 1
Wurde der Fremde dreimal wegen Übertretungen des FrG 1993 bestraft, so ist der Tatbestand des Paragraph 18, Absatz 2, Ziffer 2, FrG 1993 verwirklicht und die im Paragraph 18, Absatz eins, Ziffer eins, FrG 1993 umschriebene Annahme (hier in bezug auf eine Gefährdung der öffentlichen Ordnung) gerechtfertigt, wird doch das öffentliche Interesse an der Aufrechterhaltung eines geordneten Fremdenwesens durch mehrfache Verstöße gegen das FrG 1993 erheblich beeinträchtigt.