Begleitende Dokumente
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Hauptdokument
Entscheidungsart
Erkenntnis
Rechtssatznummer
9
Geschäftszahl
95/10/0132
Entscheidungsdatum
26.02.1996
Index
80/02 Forstrecht
Norm
ForstG 1975 §172 Abs6 lita;
Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie VwGH E 1995/08/03 95/10/0065 5
Stammrechtssatz
Die Rechtmäßigkeit eines Wiederbewaldungsauftrages hängt von Feststellungen ab, wonach die Wiederbewaldung im konkreten Fall zur Walderhaltung erforderlich ist (Hinweis E 11.5.1987, 87/10/0044, betreffend die Wiederbewaldung einer Fläche von 30 Quadratmetern). Daß eine Wiederbewaldung zur Walderhaltung erforderlich ist, ist bei einer Kahlfläche in der Größe von 600 Quadratmetern nicht als zweifelhaft anzusehen.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1996:1995100132.X09
Dokumentnummer
JWR_1995100132_19960226X09