Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

26.02.1996

Geschäftszahl

95/10/0132

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie VwGH E 1995/08/03 95/10/0065 5

Stammrechtssatz

Die Rechtmäßigkeit eines Wiederbewaldungsauftrages hängt von Feststellungen ab, wonach die Wiederbewaldung im konkreten Fall zur Walderhaltung erforderlich ist (Hinweis E 11.5.1987, 87/10/0044, betreffend die Wiederbewaldung einer Fläche von 30 Quadratmetern). Daß eine Wiederbewaldung zur Walderhaltung erforderlich ist, ist bei einer Kahlfläche in der Größe von 600 Quadratmetern nicht als zweifelhaft anzusehen.