Verwaltungsgerichtshof (VwGH)

Rechtssatz für 95/09/0300

Entscheidungsart

Erkenntnis

Dokumenttyp

Rechtssatz

Rechtssatznummer

1

Geschäftszahl

95/09/0300

Entscheidungsdatum

12.12.1995

Index

40/01 Verwaltungsverfahren

Beachte

Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden): 95/09/0301

Rechtssatz

Allein aufgrund einer bestehenden Unsicherheit der Rechtslage darf sich der Besch nicht einfach im Zweifel für die ihm günstigere Variante entscheiden, um sich damit gegebenenfalls ungerechtfertigte Vorteile (gegenüber gesetzestreuen Mitbewerbern) zu verschaffen.

Schlagworte

Erschwerende und mildernde Umstände Allgemein

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1995:1995090300.X01

Im RIS seit

03.04.2001

Dokumentnummer

JWR_1995090300_19951212X01